Präsentation der Sozialpädagogischen Familienbegleitung (SPFB) Herunterladen der Broschüre Die Sozialpädagogische Familienbegleitung unterstützt die Eltern in ihrem Familienalltag, wenn sie in der Erziehung ihrer Kinder (0 Jahre - 18 Jahre) an Grenzen stossen. Sozialpädagogen/ Sozialpädagoginnen begleiten die Eltern und Kinder in ihrem Alltag zu Hause. Das Angebot richtet sich an Familien des ganzen Kantons Freiburg und Gespräche können in beiden offiziellen Sprachen des Kantons geführt werden. Seit dem 1. Januar 2009 hat das Jugendamt das Mandat für die Sozialpädagogische Familienbegleitung im Kanton Freiburg der Stiftung Transit übertragen. |
Allgemeine Fragen |
Wer nimmt an den Gesprächen teil? Ein Elternteil oder beide Eltern, die im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind wohnen, allein oder als Familien-gespräch. Andere Formen sind, je nach Situation, ebenfalls denkbar (Gespräche mit dem Umfeld, Schule, Geschwister, usw.) |
Wann finden die Gespräche statt? Der/die Sozialpädagoge/-in definiert mit der Familie den passenden Termin für alle Beteiligten (auch abends). |
Wo finden die Gespräche statt? Die Gespräche finden meistens bei den Familien zu Hause statt. Je nach Bedarf sind auch andere Orte möglich. |
Wie lange dauert ein Gespräch? Jedes Gespräch dauert zwischen 1 und 1 ½ Stunden. |
In welchen Abständen finden die Gespräche statt? Die Häufigkeit der Gespräche wird je nach Bedarf der Familie definiert. Oftmals finden die Gespräche in einem Abstand von 2 Wochen statt. |
Wie lange dauert eine SPFB-Betreuung? Eine bestimmte Anzahl von Besuchen wird zu Beginn der Familienbegleitung abgemacht (10-20 Besuche). Wir werden regelmässig von den Familien gebeten, die Betreuung über die abgemachte Anzahl Gespräche hinaus zu verlängern. |
Wieso müssen die Anfragen über das Jugendamt laufen? Das Jugendamt beauftragt seit 2009 die Stiftung Transit mit der Durchführung der sozialpädagogischen Familienbegleitungen. Zudem ermöglicht die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bei Bedarf einen einfacheren Zugang zu anderen Unterstützungsmassnahmen. |
Was versteht man unter dem Vertraulichkeitsprinzip? Der/die Sozialpädagoge/-in ist an das Amtsgeheimnis gebunden. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt informiert er/sie den Sozialarbeiter/in des Jugendamtes regelmässig über die Entwicklung der Begleitung. Die Sozialpädagogen/-innen sind jedoch von Amtes wegen verpflichtet, das Jugendamt bei vermuteten Kindeswohlgefährdungen umgehend zu informieren. |
Ablauf einer Sozialpädagogischen Familienbegleitung |
1. Anmledung Die Anmeldung für eine sozialpädagogische Familienbegleitung erfolgt über das Jugendamt. Während eines Gespräches mit einem Sozialarbeiter/-in des Jugendamtes wird das Anmeldeformular ausgefüllt. Mit der Unterzeichnung des Formulars verpflichten sich die Eltern zu einer finanziellen Beteiligung von Fr.20.- / Gespräch. Dieses Formular wird anschliessend an die Stiftung Transit weitergeleitet. Ein Sozialpädagoge/-in übernimmt die Betreuung der betreffenden Familie und vereinbart über den Sozialarbeiter/-in des Jugendamtes einen Ersttermin in der Familie. |
2. Erstgespräch Das erste Gespräch findet in Anwesenheit des Sozialarbeiters und des Sozialpädagogen /-in bei der Familie zu Hause statt. Es ermöglicht ein gegenseitiges Kennenlernen und einen Austausch der Erwartungen jedes Einzelnen. |
3. Beobachtungsphase Die ersten Gespräche ermöglichen eine Beobachtung der Situation zum besseren Verständnis der Familienmuster. Es gibt keine bereits bestehenden Lösungen. Basierend auf den Ressourcen und Kompetenzen der Familienmitglieder werden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. |
4. Interventionsphase Anhand der gemachten Beobachtungen werden durch verschiedene Interventionen mit der Familie an der Verbesserung ihrer Situation gearbeitet. Interventionen können neben den konventionellen Gesprächen auch diverse pädagogische Spiele, Rollenspiele, Anpassung von Familienregeln etc. sein. |
5. Bilanz Nach einer erfolgten Begleitung findet mit der Familie, dem Sozialarbeiter des Jugendamtes und des betreffenden Sozialpädagogen/-in ein Auswertungsgespräch statt. |
Anmeldung Alle Anfragen für eine SPFB-Betreuung müssen vom Jugendamt (JA) des Kantons Freiburg unterstützt werden. Ein Sozialbetreuer vom JA hilft der Familie das Anfrageformular für eine SPFB-Massnahme auszufüllen. Es werden Informationen über die Familiensituation (Zusammensetzung, Adresse), eine generelle Beschreibung der Problematik, sowie die gewünschten Zielsetzungen der Eltern gefragt. Mit der Unterzeichnung des Formulars verpflichten sich die Eltern finanziell für die SPFB–Massnahme (im Normalfall 200 CHF.- , d.h. 10 Gespräche zu 20 CHF). Jugendamt (JA) Pérolles 24 Postfach 29 1705 Freiburg T +41 26 305 15 30 Öffnungszeiten: Montag-Freitag : 08:00 - 11:30 / 14:00 - 17:00 |
Kosten Für jede SPFB-Sitzung wird ein finanzieller Beitrag des gesetzlichen Vertreters in der Höhe von 20 CHF verlangt. Das SPFB wird von der Direktion für Gesundheit und Soziales vom Kanton Freiburg (GSD) finanziert. |
Kontakte Kontaktdaten der Betreuer (nur für bereits betreute Familien): Nicole Jungo | 079 902 53 63 | | Joëlle Berset | 079 516 35 87 | | Caroline Crettenand | 079 245 08 56 | | Georges Corminboeuf | 079 517 22 42 | | Ramon Pythoud | 079 516 60 10 | | Caroline Sigrist | 079 962 91 11 | | Marianne Vogel-Cordier | 079 526 98 84 | | |