Ja, eine Verordnung legt die Rechte und Pflichten der in der Wohnung aufgenommenen Jugendlichen sowie verbotene Verhaltensweisen fest. Die festgelegten Regeln bieten auch Richtlinien für das Gruppenleben. Bestimmte Rechte sind an das Alter der Kinder angepasst, wie z.B. individuelle Ausflüge, die Benutzung des Nachttisches des Babys oder die Schlafenszeit. Im Falle der Nichteinhaltung der Verordnung können verschiedene Sanktionen angewendet werden.

Am Tag der Ankunft muss der Jugendliche das institutionelle Reglement lesen und unterschreiben, um seine Annahme zu bestätigen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen bestimmte Regeln (insbesondere bei Verhaltensweisen, die andere in Betreuung befindliche Jugendliche gefährden) kann das Praktikum von der Leitung ausgesetzt werden; gegebenenfalls wird ein Netzwerkgespräch mit JA und den Eltern geführt, um zu entscheiden, ob das Praktikum fortgesetzt werden kann.