Preise

erDas Heim erhält Subventionen vom Kanton Freiburg und vom Bund. Den gesetzlichen Vertretern der in der Einrichtung untergebrachten Kinder wird ein täglicher Beitrag in Rechnung gestellt.

Die Eltern oder der gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, den durch den Erlass des Staatsrates vom 19. Dezember 2000 festgelegten Unterhaltsbeitrag zu zahlen. Dieser Beitrag beläuft sich auf 22.50 CHF pro Tag für Benutzer im schulpflichtigen Alter und 32 CHF pro Tag für Jugendliche, die die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben. Für Geschwisterkinder wird der Tagesbeitrag um 5 Franken pro Kind reduziert.

Jegliche materielle Schaden, die ein Kind oder ein Jugendlicher im Zusammenhang mit der Platzierung verursacht, kann seinem gesetzlichen Vertreter in Rechnung gestellt werden.

Nebenkosten :

Nebenkosten, insbesondere Taschengeld und Kleidung, sowie alle anderen ausserordentlichen Ausgaben (z.B. Schulgeld) liegen in der Verantwortung der Eltern oder des Erziehungsberechtigten. Das Mittagessen während der Schul- oder Ausbildungszeit wird von der Institution pauschal bezahlt.

Transportkosten :

Die Transportkosten von Granges-Paccot nach Freiburg (Zone 10) werden von der Institution getragen. Reisekosten für den Schulbesuch werden wie folgt berechnet:

  • Primarschule ausserhalb Freiburgs: Rechnungsstellung an Eltern oder gesetzlichen Vertreter
  • Orientierungsschule ausserhalb Freiburgs: Rechnungsstellung an den Orientierungsschule im Falle einer Genehmigung der Schulleitung. Andernfalls wird die Rechnung an die Eltern oder den gesetzlichen Vertreter geschickt.

Erlass des Staatsrates vom 19. Dezember 2000 zur Festsetzung des Beitrags zu den Ausgaben der in spezialisierten Institutionen verantwortlichen Personen.

Stiftung

Route d'Englisberg 3
1763 Granges-Paccot

Kontakt